1. Vertragspartei
LEI System OÜ, eine nach estnischem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist die Vertragspartei, die Dienstleistungen unter der Marke LEI System erbringt. Sofern im Wohnsitzland des Kunden keine lokale Tochtergesellschaft von LEI System besteht, fungiert LEI System OÜ (LEI-Nummer 984500908J38713A7650) als zuständiger Rechtsträger. LEI System agiert als LEI-Registrierungsagent und arbeitet mit der offiziell akkreditierten Local Operating Unit (LOU), Ubisecure Oy (handelnd unter RapidLEI), zusammen, die folgende LEI führt: 529900T8BM49AURSDO55.
2. Beantragung und Verwaltung von LEIs
2.1. Der Kunde kann einen Antrag auf Vergabe, Verlängerung oder Übertragung eines Legal Entity Identifiers stellen, indem er das entsprechende Online-Formular ausfüllt und die Zahlung über eine akzeptierte Methode wie Kreditkarte oder PayPal abschließt.
2.2. Mit der Einreichung des Antrags erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an und bestätigt, dass alle angegebenen Daten korrekt sind. Der Antragsteller versichert, zur Vertretung der betreffenden juristischen Person berechtigt zu sein. Bestimmte Kontaktdaten können zur Unterstützung der Validierung an die LOU weitergegeben werden.
2.3. Der Kunde ermächtigt LEI System, in seinem Namen den Geschäftsbedingungen der LOU (z. B. von RapidLEI) zuzustimmen. Alle Vereinbarungen mit LOUs basieren auf den Richtlinien von GLEIF und sind inhaltlich vergleichbar. Die Nutzungsbedingungen von RapidLEI sind beispielsweise unter https://rapidlei.com/documents/global-lei-system-terms/ abrufbar.
2.4. LEI System wird ermächtigt, im Namen der juristischen Person des Kunden in Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem LEI zu handeln, einschließlich dessen Vergabe, jährlicher Verlängerung und Übertragung.
2.5. Wird ein LEI von einem anderen Anbieter zu LEI System übertragen, kann ein Wechsel der LOU erforderlich sein. Eine Übertragung muss vor oder gleichzeitig mit der Verlängerung erfolgen.
2.6. LEIs, die von LEI System verwaltet werden, können bis zu 60 Tage vor dem Ablaufdatum verlängert werden. Bei einer vorzeitigen Verlängerung nach einer Übertragung von einem anderen Dienstleister kann sich die Gültigkeitsdauer verkürzen.
2.7. Die Bearbeitung beginnt, sobald sowohl der Antrag als auch die Zahlung eingegangen sind.
2.8. LEI System kann Unterlagen anfordern, die die Vertretungsbefugnis des Antragstellers bestätigen, unter anderem eine Vollmacht.
2.8.1. Vollmachten dürfen ausschließlich von Personen unterzeichnet werden, die offiziell zur Vertretung der juristischen Person befugt sind. Die Vortäuschung oder falsche Darstellung einer Zeichnungsbefugnis ist strengstens untersagt.
2.8.2. Vor der Vergabe oder Verlängerung eines LEI übermittelt LEI System in Zusammenarbeit mit der LOU eine Anfrage zur Datenüberprüfung an das offizielle Register der jeweiligen Rechtsordnung, wie es von GLEIF anerkannt ist. Die aus dieser Anfrage gewonnenen Daten werden dem Kunden zur Prüfung und Bestätigung übermittelt.
2.8.3. Der Kunde hat das Recht, die aus dem Register abgerufenen Daten zu bestätigen oder abzulehnen. Im Falle einer Ablehnung ist der Kunde verpflichtet, eine Begründung vorzulegen und seine Daten mit dem offiziellen Register der jeweiligen Rechtsordnung abzugleichen, bevor der LEI vergeben oder verlängert werden kann.
2.8.4. Stimmen die aus dem Register abgerufenen Daten mit den vom Kunden im Antrag angegebenen Daten überein, kann LEI System die Daten nach eigenem Ermessen im Namen des Kunden bestätigen. LEI System ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
2.9. Zu Verifizierungszwecken können weitere Unterlagen angefordert werden, unter anderem:
- eine Kopie der Registrierungsbescheinigung der juristischen Person
- Identifikation der bevollmächtigten Vertreter
- Nachweis des Gründungsdatums
- Unterlagen zur Bestätigung von Änderungen im Handelsregister
2.10. Wird die juristische Person von einer Muttergesellschaft gehalten oder kontrolliert, die konsolidierte Jahresabschlüsse erstellt, müssen Daten der Ebene 2 (Muttergesellschaft) übermittelt werden. Ist eine solche Meldung nicht möglich, muss ein gültiger Grund angegeben werden.
2.10.1. LEI System kann Unterlagen zur Bestätigung des Konsolidierungsstatus anfordern.
2.11. Internationale Niederlassungen müssen den LEI der Hauptniederlassung angeben, der aktiv sein muss (Status ISSUED).
2.12. Als Investment- oder Umbrella-Fonds eingestufte Rechtsträger können aufgefordert werden, Fondsbeziehungen offenzulegen, einschließlich Fondsmanager, Umbrella-Struktur und/oder Feeder-Master-Beziehungen.
2.12.1. Zur Bestätigung solcher Beziehungen können entsprechende Unterlagen angefordert werden.
2.12.2. Für jede genannte verbundene juristische Person muss ein LEI angegeben werden.
2.13. Die meisten LEI-Registrierungen werden innerhalb von 1–3 Stunden abgeschlossen. Anträge mit Bezug zu Mutter- oder Fondsbeziehungen können jedoch bis zu 48 Stunden in Anspruch nehmen. LEI-Verlängerungen und -Übertragungen können bis zu 7 Tage dauern. Unvollständige oder fehlerhafte Daten können zu Verzögerungen führen.
2.14. Nach erfolgreichem Abschluss des Antrags werden eine Bestätigung und eine Rechnung an die im Bestellvorgang angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
2.15. Anträge werden mit der Einreichung und Zahlung verbindlich und unwiderruflich. Dies gilt sowohl für Erstregistrierungen als auch für Verlängerungen, einschließlich Übertragungen.
2.16. Legt der Kunde die erforderlichen Unterlagen nicht vor, können LEI System und die Partner-LOU auf Basis öffentlich verfügbarer Informationen fortfahren. Für LEIs, die aufgrund fehlender Daten nicht bearbeitet werden können, erfolgt keine Rückerstattung, und es wird keine Haftung für die daraus resultierenden Folgen übernommen.
2.17. Nach der Vergabe werden der LEI und die zugehörigen Referenzdaten öffentlich auf den Websites von GLEIF und LEI System zugänglich. LEIs sind dauerhaft und können weder neu vergeben noch entfernt werden.
2.18. LEI System benachrichtigt den Kunden 60 Tage vor dem geplanten Verlängerungstermin per E-Mail.
3. Mehrjahrespläne und automatische Verlängerungen
3.1. Kunden können ihre LEI-Verlängerungen für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren im Voraus bezahlen.
3.2. Trotz einer mehrjährigen Vorauszahlung werden die LEI-Daten weiterhin jährlich aktualisiert, wie von GLEIF vorgeschrieben. Das offizielle „nächste Verlängerungsdatum“ basiert auf einem 365-Tage-Zyklus ab der letzten bestätigten Verlängerung.
3.3. Wird ein von einem Mehrjahresvertrag abgedeckter LEI zu einem anderen Dienstleister übertragen, gilt der Vertrag mit LEI System als beendet, und es erfolgt keine Rückerstattung.
3.4. Kunden können die automatische Verlängerung aktivieren. 60 Tage vor dem Ablaufdatum wird eine Vorabbenachrichtigung an die registrierte E-Mail-Adresse gesendet. Der Kunde hat fünf Kalendertage ab Erhalt der Benachrichtigung, um seine Angaben zu kündigen oder zu ändern. Geht keine Kündigung ein, wird die Zahlung über die ursprünglich angegebene Zahlungsmethode abgewickelt. Sobald die Verlängerung begonnen hat, kann sie nicht mehr rückgängig gemacht werden.
3.5. LEI System behält sich das Recht vor, Referenzdaten anhand von Registerquellen zu aktualisieren.
3.5.1. Sind offizielle Register nicht zugänglich, können vorhandene Referenzdaten für die Verlängerung verwendet werden.
3.5.2. Schlägt die Verifizierung fehl, können Mutter- oder Fondsbeziehungen als nicht öffentlich gekennzeichnet werden.
3.5.3. Kunden sind dafür verantwortlich, LEI System über Änderungen zu informieren, die nicht in Registern erfasst sind.
3.5.4. LEI System kann zusätzliche Unterlagen anfordern, darunter aktualisierte Finanzdaten, neue Vollmachten oder Ausnahmeerklärungen.
3.5.5. Werden die erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb von 60 Tagen vorgelegt, kann der LEI möglicherweise nicht verlängert werden, und der Dienstleistungsvertrag kann gekündigt werden.
4. LEI-Zertifikat & Badges
4.1. LEI System bietet folgende digitale Identitätsprodukte an, die bei der Bestellung im Bestellvorgang hinzugefügt oder nachträglich auf der Seite mit den LEI-Bestelldetails angefordert werden können:
- Druckbares LEI-Zertifikat: ein digitales Zertifikat mit den LEI-Daten Ihres Unternehmens, basierend auf ISO 17442 – dem international anerkannten Standard, der von den G20-Staaten unterstützt wird. Sofort zum Download und Selbstausdruck verfügbar.
- LEI-Badge für Websites: ein kleines Badge für Ihre Website. Besucher können darauf klicken, um die Unternehmensdaten Ihres Unternehmens, wie sie in der GLEIF-Datenbank veröffentlicht sind, sofort zu überprüfen.
- LEI-Badge für E-Mails: ein kleines Banner für Ihre E-Mail-Signatur, das Empfängern zeigt, dass Ihr Unternehmen eine verifizierte juristische Person ist.
4.2. Alle oben aufgeführten Produkte werden digital bereitgestellt. LEI System versendet keine physischen Zertifikate per Post.
5. Servicegebühren und Besteuerung
5.1. Die Preise für LEI-bezogene Dienstleistungen, einschließlich Registrierung, Verlängerung und Übertragung, sind auf der Website von LEI System veröffentlicht und enthalten anfallende GLEIF-Zuschläge. Gebühren für die Beantragung eines neuen LEI, die Übertragung eines LEI oder die Verlängerung eines LEI finden Sie auf unseren Preisseiten.
5.2. Handhabung der Mehrwertsteuer:
- Kunden in Estland: Es wird eine Mehrwertsteuer von 24 % erhoben.
- Kunden in der EU mit gültiger USt-IdNr.: Es wird keine Mehrwertsteuer berechnet (Reverse-Charge-Verfahren).
- Kunden in der EU ohne gültige USt-IdNr.: Die Mehrwertsteuer wird zu dem im Wohnsitzland des Kunden geltenden Satz im Rahmen der EU-Mehrwertsteuer-Regelung „One Stop Shop“ (OSS) berechnet. Als Anbieter digitaler Dienstleistungen ist LEI System verpflichtet, die lokale Mehrwertsteuer im Namen des Landes des Kunden zu erheben und abzuführen, sodass der Mehrwertsteuersatz und die Vorschriften des EU-Mitgliedstaats des Kunden gelten.
- Kunden außerhalb der EU: Es wird keine Mehrwertsteuer berechnet.
5.3. Automatische Verlängerungen werden auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Bearbeitung geltenden Preise berechnet.
6. Rückerstattungen und Stornierungen
6.1. Anträge auf Rückerstattung müssen an support@leisystem.com gerichtet werden und werden innerhalb von 7 Werktagen geprüft.
6.2. Genehmigte Rückerstattungen werden über die ursprüngliche Zahlungsmethode abgewickelt und können je nach Zahlungsanbieter und Bankinstitut bis zu 30 Tage in Anspruch nehmen, bis sie auf dem Bankkonto des Kunden eingehen.
6.3. Mit der Einreichung einer Bestellung werden automatisierte Arbeitsabläufe und Bearbeitungsvorgänge unverzüglich in Gang gesetzt. Die Registrierung, Verlängerung und Übertragung eines LEI erfordert die Arbeit mehrerer Organisationen und Fachleute, einschließlich Datenerfassung, Verifizierung, Validierung und Bearbeitung in Zusammenarbeit mit der akkreditierten LOU (RapidLEI). Die Bearbeitung einer Stornierung und Rückerstattung erfordert ebenfalls gesonderten Verwaltungsaufwand, einschließlich Buchungsvorgängen und der Ausstellung von Gutschriften. Daher wird bei allen Rückerstattungen eine Bearbeitungsgebühr von 40 € erhoben, die vom an den Kunden zurückerstatteten Betrag abgezogen wird.
6.3.1. Die Bearbeitungsgebühr von 40 € gilt auch dann, wenn ein LEI aufgrund von Umständen, die den Antragsteller oder die juristische Person betreffen, nicht vergeben, verlängert oder übertragen werden kann. Dies umfasst unter anderem Fälle, in denen die juristische Person nicht in einem von GLEIF für die LEI-Vergabe anerkannten offiziellen nationalen Register eingetragen ist, in denen ihre Registrierung, ihr Rechtsstatus oder ihre Zulassung über ein solches Register oder die zuständige nationale Behörde nicht überprüft werden kann, oder in denen die juristische Person die für die LEI-Vergabe geltenden Anforderungen anderweitig nicht erfüllt.
Die Bearbeitungsgebühr gilt auch dann, wenn der Kunde die angeforderten Informationen und Unterlagen zwar bereitgestellt hat, diese jedoch unzureichend sind oder für die Zwecke der LEI-Verifizierung und -Validierung nicht akzeptiert werden können. Die Gebühr deckt den administrativen Aufwand sowie die Verifizierungs-, Validierungs- und LOU-bezogenen Arbeiten ab, die bereits erbracht wurden, bevor feststeht, dass der LEI nicht vergeben, verlängert oder übertragen werden kann.
6.3.2. Bei LEI-Anträgen in bestimmten Rechtsordnungen kann die LOU (Local Operating Unit) zusätzliche länderspezifische Zuschläge erheben, um verpflichtende Register- oder Datenabrufgebühren der lokalen Behörden zu decken. Sofern zutreffend, werden diese Zuschläge vor der Zahlung im Bestellvorgang angezeigt. Sie werden dem Kunden zu Selbstkosten weiterberechnet und sind nicht erstattungsfähig, sobald der jeweilige Register- oder Datenabrufprozess eingeleitet wurde, unabhängig davon, ob der LEI letztlich vergeben wird.
6.4. In folgenden Fällen ist keine Rückerstattung möglich:
- Der LEI wurde bereits vergeben oder verlängert.
- Eine automatische Verlängerung wurde abgeschlossen.
- Ein Mehrjahresvertrag wurde vorzeitig gekündigt.
- Die LEI-Übertragung hat zum Verlust eines bereits bezahlten Gültigkeitszeitraums bei einem anderen Dienstleister oder einer anderen LOU geführt.
- Der Kunde hat die zur Bearbeitung der Bestellung erforderlichen Informationen oder Unterlagen nicht innerhalb von 60 Tagen nach Aufforderung vorgelegt.
- Informationen zur Muttergesellschaft wurden übermittelt, stellen sich jedoch nachträglich als ungültig heraus oder können nicht validiert werden.
6.5. Die Bearbeitung von Rückerstattungen und Stornierungen unterliegt dem geltenden GLEIF-Governance-Rahmenwerk für Registrierungsagenten sowie sämtlichen zwingenden Vorschriften, die für die Vergabe, Verlängerung oder Übertragung eines LEI gelten.
7. Dienstleistungen Dritter und Marketingpartner
7.1. LEI System kann bestimmte unterstützende Dienstleistungen an spezialisierte Drittanbieter auslagern. Dies kann Folgendes umfassen:
- Hosting und Wartung von Online-Plattformen
- sichere Zahlungsabwicklung
- Kommunikationsdienste (z. B. E-Mail, Benachrichtigungen)
- Tools zur Erfassung von Kundenfeedback
7.2. Diese Anbieter dürfen im Rahmen von Vertraulichkeits- und Datenschutzvereinbarungen nur in dem Umfang auf Kundendaten zugreifen, der für die Erbringung ihrer Dienstleistungen erforderlich ist.
7.3. Kontaktdaten (Firmenname, Vertreter, E-Mail usw.) können an ausgewählte Marketingpartner weitergegeben werden, die für den Kunden relevante Dienstleistungen anbieten.
7.4. Drittanbieter können Kunden direkt bezüglich ihrer Dienstleistungen kontaktieren, sofern diese im Zusammenhang mit den Tätigkeiten von LEI System stehen.
7.5. Sämtliche Zusammenarbeit mit Drittanbietern unterliegt Datenschutzstandards, die den von LEI System festgelegten Standards entsprechen oder diese übertreffen.
7.6. Durch die Nutzung der Dienstleistungen von LEI System stimmt der Kunde den vorstehenden Regelungen zu.
8. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
8.1. Der Kunde bleibt allein verantwortlich für alle Handlungen und Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem LEI seiner juristischen Person.
8.2. LEI System übernimmt keine Verantwortung für finanzielle oder regulatorische Folgen, die aus Verzögerungen oder Fehlern bei der LEI-Bearbeitung entstehen.
8.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können ohne vorherige Ankündigung aktualisiert werden. Die jeweils aktuelle Fassung ist stets auf leisystem.com verfügbar.
8.4. Dieser Vertrag sowie sämtliche Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich daraus oder im Zusammenhang damit ergeben, einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche, unterliegen dem Recht der Republik Estland und sind nach diesem auszulegen. Die Gerichte der Republik Estland haben die ausschließliche Zuständigkeit zur Beilegung solcher Streitigkeiten oder Ansprüche.